Wie trage ich das Hausgeld und die Rücklage ein?

Das Hausgeld und die Rücklage für die Wohnungseigentümer eines WEG-Objekts werden in easimo durch den Wirtschaftsplan bestimmt.


Es gibt zwei Möglichkeiten die Sollwerte für Hausgeld und Rücklage zu hinterlegen.


  1. Im Eigentumsverhältnis

    Hier können manuell Werte für Hausgeld und Rücklage hinterlegt werden. Das passende Sachkonto und das Datum, ab welchem diese Werte gelten, müssen ebenfalls eingetragen werden.

    Optional kann mit der Umsatzsteuer gearbeitet werden.

  1. Im Wirtschaftsplan

    Im Wirtschaftsplan können die geplanten Einnahmen und Ausgaben verrechnet werden, um das Hausgeld zu berechnen. Sobald dieser Plan auf Beschlossen gesetzt wurde, können die Sollwerte direkt in das Eigentumsverhältnis übertragen werden. Dabei werden manuelle Eingaben im Eigentumsverhältnis überschrieben.



  1. Die Sollstellung zieht sich die Werte immer aus dem Eigentumsverhältnis.

Wird also ein neuer Wirtschaftsplan erstellt, dessen Werte in die Sollstellung einfließen soll, so müssen die Sollwerte in das Eigentumsverhältnis übernommen werden. Dies erfolgt in Schritt 4 Ergebnis über den Button "Neue Sollwerte übertragen".



Im Eigentumsverhältnis gibt es oben rechts einen Überblick über die summierten Beträge.