Wie führe ich eine Abgrenzung durch?

Um bestimmte Kosten, wie etwa die Stromkosten, in das Vorjahr umzubuchen und somit in der Abrechnung zu belasten, wird eine Abgrenzung durchgeführt. Dies wird dann gemacht, wenn eine Abschlussrechnung erst im Folgejahr zur Verfügung steht.


Zunächst muss für die betroffenen Kosten ein Sachkonto für die Abgrenzung erstellt werden. Dieses hat immer den Typ "Ausgabe". Sie entscheiden selbst, ob Sie für die Abgrenzungen ein oder mehrere Konten je Kostenart erstellen möchten.

Sie entscheiden ob Sie für Ihre Abgrenzungen mit einem oder mehreren Konten je Kostenart arbeiten. Möchten Sie mit mehreren Sachkonten arbeiten, erstellen Sie ein eigenes Abgrenzungskonto je Kostenart. Also zum Beispiel ein Konto Abgrenzung Strom, ein Konto Abgrenzung Abwasser etc.

Ansonsten arbeiten Sie mit einem Sachkonto für alle Abgrenzungen.


  1. Für die Abgrenzung selbst erstellen Sie einen manuellen Buchungsbeleg unter Buchungsbelege.


  1. Machen Sie die entsprechenden Angaben und tragen Sie als Buchungsdatum das Vorjahr ein.

In diesem Beispiel handelt sich um eine Nachzahlung, weswegen die Zahlung auf dem Sachkonto für die Kosten (z.B. Strom) im Soll und auf dem dem Abgrenzungskonto im Haben gebucht wird. Bei einem Guthaben wird hier genau anders herum verfahren.

Speichern Sie anschließend den Beleg.


  1. Die zugehörige Rechnung wird für das aktuelle Jahr erfasst.

    Hier wird auf dem Abgrenzungskonto gebucht. Das Rechnungsdatum liegt im aktuellen Jahr, das Fälligkeitsdatum liegt auf dem Datum, an welchem die Rechnung gezahlt werden soll. Das Leistungsdatum kann im letzten oder im aktuellen Jahr liegen- in beiden Fällen wird die Abgrenzung korrekt in der Jahresabrechnung berücksichtigt.

    Somit sind die Konten ausgeglichen.

Gut zu wissen:

Schritt 2 und 3 müssen nicht in dieser Reihenfolge ausgeführt werden.

Es kann auch zuerst die Rechnung auf das Abgrenzungskonto gebucht und anschließend der Buchungsbeleg für die Buchung an das Abgrenzungskonto erstellt werden.



Bei der Jahresabrechnung wird mit dem Zufluss/Abfluss-Prinzip gearbeitet.

Bei einer Betriebskostenabrechnung hingegen wird das Leistungsprinzip angewandt.