Probleme beim Sollstellungslauf oder Zahlungslauf
Beim Sollstellungslauf und beim Zahlungslauf sind es mitunter sehr kleine Fehler, welche verhindern, dass ein Lauf korrekt durchgeführt wird.
Sollten Sie hier auf Probleme stoßen, gehen Sie einmal diese Checklisten durch:
Allgemein
- Wenn Probleme in einem Lauf auftreten, kann die Fehlermeldung links geprüft werden, wenn Sie mit der Maus über das Icon für die Fehlermeldung gehen. Anhand der Fehlermeldung können Sie die Ursache herausfinden.
Sollstellungslauf
- Im Objekt muss eine Bankkonto mit einem Gültigkeitsdatum vor dem Sollstellungslauf hinterlegt sein.
- Das Eigentums- oder Mietverhältnis muss gültig sein. Dazu muss im Eigentums- oder Mietverhältnis das entsprechende Datum eingetragen werden; dieses darf nicht nach dem geplanten Sollstellungslauf liegen.
- Das Datum, ab welchem Mieten oder Hausgeld sollgestellt werden sollen, muss im Mietverhältnis bzw. Eigentumsverhältnis mit dem passenden Datum hinterlegt werden. Für z. B. Sollstellungen ab 01/2025, müssen Werte für diesen Zeitraum hinterlegt sein.
- Wurden die falschen Werte (u. a. Hausgeld, Rücklage, Miete, Vorauszahlungen) berücksichtigt, kann es sein, dass diese für den falschen Zeitraum im Mietverhältnis bzw. Eigentumsverhältnis hinterlegt sind.
- Bei Eigentumsverhältnissen könnte es sein, dass die Werte aus dem Wirtschaftsplan noch nicht übertragen wurden. Es müssen die Sollwerte aus dem Ergebnis des Wirtschaftsplanes in die Eigentumsverhältnisse übernommen werden.
- SEPA: Im Objekt muss bei den Stammdaten im Reiter "Allgemein" eine Gläubiger-ID hinterlegt werden, wenn Hausgeld oder Miete über SEPA-Lastschrift eingezogen werden soll.
Wenn eine Einstellung geändert und ein Problem dadurch behoben wurde, muss der Lauf erneut durchgeführt werden. Es werden keine bereits durchgeführten Läufe "korrigiert". Falsche Sollstellung am besten stornieren und danach den Lauf erneut durchführen.
Zahlungslauf
- Prüfen Sie, ob der Sollstellungslauf korrekt durchgeführt wurde. Der Sollstellungslauf ist immer der erste Schritt bei Hausgeldern und Mieten.
- Im Objekt muss ein Bankkonto hinterlegt sein welches gültig ist und für Überweisungen einen Haken bei "für Zahlungen verwenden" hat.
- Dieses Bankkonto muss via EBICS oder FinTS/HBCI angebunden sein. Sie prüfen die Anbindung direkt in den Einstellungen des Bankkontos.
- Konten, welche für den Zahlungslauf verwendet werden, dürfen keinen Haken für die "Zahlungssperre" haben. Andernfalls werden sie nicht berücksichtigt.
- Falls der Status bei einer Zahlung via HBCI über eine gewisse Zeit "Offen" bleibt, kann es sein, dass für die Zahlung einige Bankarbeitstage anfallen. Dies kann auch der Fall sein, wenn per SEPA gezahlt wird.
Hier sehen Sie eine Übersicht der einzelnen Zahlungsstatus und ihrer Bedeutung:
Status | Beschreibung |
Entwurf | Beim Ausführen des Zahlungslaufs werden die Zahlungsaufträge als Entwurf erstellt. Sie haben die Möglichkeit, die Zahlungsaufträge zu löschen und damit nicht auszuführen. Außerdem kann das Skonto beim Zahlungsbetrag eingerechnet werden. |
Offen | Wird der Zahlungslauf bestätigt, werden die Zahlungsaufträge zur Ausführung freigegeben. Auch, wenn ein Zahlungslauf in der Zukunft liegt, wird dieser Status angezeigt. |
TAN-Freigabe erforderlich | Nur HBCI/FinTS: zur Freigabe der Zahlungsaufträge kann eine TAN-Freigabe erforderlich sein. Sie müssen den Auftrag per TAN bestätigen. |
wartet auf Bestätigung der Bank | Nur EBICS: nachdem der Zahlungsauftrag an die Bank gesandt wurde, wird die Ausführung des Auftrags bestätigt oder abgelehnt. |
Zahlungsauftrag bestätigt | Nach Bestätigung des Auftrags (bei EBICS) bzw. der TAN-Freigabe (bei HBCI/FinTS) ist der Zahlungslauf abgeschlossen und der Auftrag sollte von der Bank ausgeführt werden. |
Zahlungsauftrag ausgeführt | Der Zahlungsauftrag wird als ausgeführt markiert, wenn über den Abruf der Bankumsätze die Zahlung abgerufen wurde. |
Rücklastschrift erhalten | Der vorherige Umsatz kann anschließend durch einen Umsatz als Rücküberwiesen markiert werden. Der Betrag enthält dann oftmals eine Rücklastschriftgebühr. |
Fehlgeschlagen | Gab es bei einem der vorherigen Schritt einen Fehler (Zahlungsauftrag von der Bank abgelehnt, ungültiges Lastschriftmandat, technischer Fehler, etc..), dann wird er Zahlungsauftrag als fehlgeschlagen markiert. |