Wie führe ich einen SEV-Auszahlungslauf durch?

Beim Auszahlungslauf der SEV werden regelmäßig Erträge an den Eigentümer der vermieteten Einheit ausgeschüttet.


Die Vorbereitung


Grundsätzlich müssen im Kontenplan die nötigen Sachkonten hinterlegt werden.

Das Sachkonto für die Mietgutschrift ist vom Typ "Eigenkapital" und das Sachkonto für das Hausgeld ist vom Typ "Ausgabe".



Öffnen Sie für die Einstellungen der Mietgutschrift zunächst den Reiter SEV im Eigentumsverhältnis der SEV-Einheit.


Machen Sie hier folgende Angaben:

  • Das Bankkonto, auf welches die Mietgutschrift überwiesen werden soll; es werden die Bankkonten des Eigentümers zur Auswahl angezeigt.
  • Der Auszahlungstyp der Mietgutschrift
    • Keine Auszahlung: Die Einheit wird beim Auszahlungslauf nicht berücksichtigt.
    • Ist-Miete (kalt): Die tatsächlich gezahlten Kaltmieten werden ausgezahlt.
    • Ist-Miete (warm): Die tatsächlich gezahlten Mieten inklusive Vorauszahlungen und sonstige Mietbestandteile werden ausgezahlt.
    • Fester Auszahlungsbetrag: Ein festgelegter Betrag wird ausgezahlt; dabei wird nicht berücksichtigt, ob die Miete tatsächlich gezahlt wurde oder nicht.
  • Auszahlungsintervall: Monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich

Außerdem können Sie folgende Einstellungen treffen:

  • Verwaltergebühr einbehalten
    • Für diese Option ist es wichtig, dass der Verwaltergebührenlauf für den entsprechenden Zeitraum bereits ausgeführt wurde. Da die Verwalterabrechnung aufgrund von z.B. der Abrechnung von Zusatzleistungen nicht immer einheitlich ist, wird hier keine Pauschale angenommen, sondern die tatsächliche Gebühr aus dem Verwaltergebührenlauf wird herangezogen.
  • Ausgaben für Eingangsrechnungen einbehalten
    • Wird diese Option aktiviert, erscheint ein weiteres Feld, in welchem Sie eingeben, ab welchem Datum die Rechnungen berücksichtigt werden sollen.
  • Hausgeld überweisen
    • Mit dieser Funktion können Sie automatisch das Hausgeld von den Mieteinnahmen in der SEV abziehen und den Betrag an die WEG überweisen.

      Wenn Sie die WEG ebenfalls verwalten, dann können Sie im Reiter "Allgemein" des Eigentumsverhältnisses in der SEV eine Verknüpfung zum Eigentumsverhältnis in der WEG herstellen.

      Dadurch werden die Sollpositionen des Eigentümers automatisch aus der WEG übernommen.

      Wenn die WEG fremdverwaltet wird, erscheint stattdessen eine Option, die Sollpositionen für das Hausgeld manuell einzutragen.

      Es wird automatisch geprüft, ob die Miete im Mietverhältnis der SEV ausreicht, um sowohl das Hausgeld als auch den Auszahlungsbetrag zu decken. Ist dies nicht der Fall, erscheint ein Warnhinweis und der Auszahlungsbetrag, das Hausgeld oder die Miete müssen nachbearbeitet werden.

  • Bei nicht ausreichender Deckung keine Auszahlung ausführen
    • Ist diese Funktion aktiviert, dann wird das Eigentumsverhältnis der SEV bei mangelnder Deckung durch Miete im Lauf übersprungen. Es findet kein alternativer Einzug beim Eigentümer statt. Geht die Miete später noch ein, kann der SEV-Lauf einfach erneut ausgeführt werden.

      Wird die Funktion deaktiviert, dann werden die Kosten für die Verwaltung und das Hausgeld stattdessen automatisch beim Eigentümer eingezogen. Dazu muss das SEPA-Mandat des Eigentümers im oberen Bereich hinterlegt werden.

      Außerdem muss im Eigentumsverhältnis der SEV eine Gläubiger-ID hinterlegt sein.


Sockelbeträge


Innerhalb der jeweiligen Eigentumsverhältnisse zu den Einheiten können Sie im Reiter "Allgemein" ein Bankkonto des Eigentümers hinterlegen.

Während auch das SEV-Objekt selbst ein Bankkonto haben kann, werden die individuellen Bankkonten der Eigentümer der Einheiten bevorzugt im Zahlungsverkehr verwendet.

Sie können an dieser Stelle außerdem einen Sockelbetrag eingeben. Dies ist der Betrag, welcher mindestens auf dem Bankkonto verbleiben muss, um die Liquidität zu sichern.

Würde ein Auszahlungslauf diesen Sockelbetrag unterschreiten, dann wird die betroffene Einheit im Lauf zurückgestellt; die Überweisung kann zu einem späteren Zeitpunkt immer noch  angestoßen werden.

Berücksichtigt wird bei dieser Prüfung der tagesaktuelle Banksaldo.


Im Objekt im Reiter "Bankkonten" ist außerdem eine Übersicht aller Sockelbeträge dieses Objekts abrufbar.



Der Auszahlungslauf


Klicken Sie links im Menü unter Buchhaltung auf die SEV-Mietgutschrift und klicken Sie dann auf Lauf starten.

Tragen Sie anschließend das Objekt und den Zeitraum ein und starten Sie den Lauf.

Sie können mehrere Objekte eintragen oder das Feld freilassen, um den Lauf für alle SEV-Objekte durchzuführen.

Ähnlich wie beim Sollstellungslauf werden beim Lauf für die Mietgutschrift zunächst keine Zahlungsaufträge an die Bank übermittelt.

Im letzten Schritt muss also im Anschluss an den Mietgutschrift-Lauf noch ein Zahlungslauf ausgeführt werden, um das Geld zu überweisen.


In diesem Beispiel wurde der Lauf für zwei SEV-Einheiten innerhalb eines Objekts durchgeführt.

Pro Zahlungsfluss wird eine eigene Position erstellt, auch, wenn dieselbe Einheit betroffen ist.

In diesem Fall gibt es eine Position für die Überweisung des Hausgeldes aus den Mieteinnahmen und eine Position für die Auszahlung an den Eigentümer aus den Mieteinnahmen.

Beide Positionen können jeweils geprüft und auch entfernt werden.

Hätte es in diesem Monat bereits einen Verwaltergebührenlauf oder offene Rechnungen gegeben, hätten auch diese eine eigene Position erhalten.

Für die zweite Einheit wird ein Fehler angezeigt. Fahren Sie mit der Maus über das Fehler-Symbol, wird erläutert, weswegen der Lauf für diese Einheit nicht ausgeführt werden konnte: Es wurde keine oder nicht genug Miete gezahlt, um die Kosten zu decken.

Der Lauf kann dennoch bestätigt werden, sodass die erfolgreich geprüften Einheiten berücksichtigt werden. Für die andere Einheit kann später ein neuer Lauf durchgeführt werden, sobald ein Mieteingang verzeichnet wurde.

Sobald der Lauf bestätigt wurde, werden die daraus erstellten Positionen im nächsten Zahlungslauf berücksichtigt.

In diesem Beispiel wird durch den Zahlungslauf eine Überweisung an das WEG-Konto in Höhe des Hausgeldes des Eigentümers vorgenommen und eine weitere Überweisung an den Eigentümer in Höhe der festgelegten Mietgutschrift.


Gut zu wissen:

  • Vorauszahlungen für zukünftige Monate werden nicht vorzeitig ausgeschüttet, um die Kontodeckung sicherzustellen.
  • Überzahlungen (zunächst als offener Posten geführt) werden bei späterer Verrechnung mit einer Sollstellung automatisch in die nächste Mietgutschrift übernommen.
  • Eigentümerwechsel: Die Ausschüttung erfolgt an den zum maßgeblichen Zeitpunkt gültigen Vertragspartner.
  • Vertragsende: Die abschließende Ausschüttung wird unabhängig vom eingestellten Intervall ermittelt.
  • Wiederholte Läufe für denselben Zeitraum sind möglich: nachträgliche Änderungen (z. B. Rücklastschriften, weitere Zahlungseingänge) werden erkannt und automatisch verrechnet. Auch bereits abgezogene Rechnungen werden erkannt und nicht erneut abgezogen.


Im Reiter "Mietgutschriften" können die bereits erstellten Gutschriften geprüft werden.

Diese Sollstellungen können bei Bedarf auch noch storniert werden.



Sie finden außerdem einen Bericht für das SEV-Eigentümerkonto im Bereich "Abrechnungen".

Sie können einen Bericht für ein einzelnes Objekt, einen Eigentümer oder auch ein einzelnes Eigentümerverhältnis erstellen.

Dieser Bericht ähnelt dem Einnahmen- und Ausgaben Bericht und stellt die Einnahmen und Ausgaben aus der SEV-Verwaltung übersichtlich für den Eigentümer dar.