Wie kann ich Kosten an einen Eigentümer/Mieter weiterberechnen?
Es kann sein, dass Kosten, welche von der Verwaltung ausgelegt wurden, anschließend an den Eigentümer/Mieter der Einheit weiterberechnet werden müssen. Klassischerweise ist das z.B. der Fall, wenn ein Zweitschlüssel in Auftrag gegeben wurde.
Die Weiterberechnung findet in Form einer Sollstellung statt. Diese kann sofort beim Anlegen der ursprünglichen Rechnung mit erstellt werden.
Legen Sie wie gewohnt eine Rechnung an.
Bei den Rechnungspositionen haben Sie die Möglichkeit, die Weiterberechnung auszuwählen.
- Wählen Sie nun das entsprechende Mietverhältnis/Eigentumsverhältnis aus.
Nachdem die Rechnung gespeichert wird, wird nun im Hintergrund eine Sollstellung für das entsprechende Mietverhältnis/Eigentumsverhältnis erstellt.
Sie können die Kosten auf demselben Sachkonto buchen, welches Sie auch sonst für die Rechnung verwenden würden.
Wir empfehlen allerdings, ein separates Sachkonto vom Typ Ausgabe anzulegen, auf welchem sämtliche Weiterbelastungen gebucht werden.