Wie storniere ich eine Mahnung?

Wurde ein Mahnlauf bereits abgeschlossen, kann dieser im Nachhinein noch storniert werden.

Wird ein Mahnlauf storniert, dann werden die jeweils generierten Rechnungen automatisch auf "storniert" gesetzt. Die Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Mahnung noch nicht bezahlt wurde.

Wenn der Mahnlauf storniert wird, werden die Mahnstufen der betroffenen Mieter/Eigentümer wieder zurückgesetzt. Das heißt, dass z.B. ein Mieter, welcher eine Mahnung für die Mahnstufe 3 erhalten hat, nun wieder auf Mahnstufe 2 steht.


Nachdem der Mahnlauf storniert wurde, kann er optional gelöscht werden.

Die daraus generierten Rechnungen werden dabei nicht gelöscht, sondern bleiben mit dem Status storniert im System.


Achten Sie darauf, Mahnläufe in der richtigen Reihenfolge zu stornieren.

Wenn ein Mahnlauf für einen Mieter/Eigentümer die Stufe 2 enthält und bereits ein Mahnlauf für die Stufe 3 generiert wurde, dann kann ersterer erst storniert werden, nachdem der Mahnlauf für die höhere Stufe bereits storniert wurde.