Wie storniere ich eine Mahnung?
Wurde ein Mahnlauf bereits abgeschlossen, kann dieser im Nachhinein noch storniert werden.

Wird ein Mahnlauf storniert, dann werden die jeweils generierten Rechnungen automatisch auf "storniert" gesetzt. Die Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Mahnung noch nicht bezahlt wurde.
Wenn der Mahnlauf storniert wird, werden die Mahnstufen der betroffenen Mieter/Eigentümer wieder zurückgesetzt. Das heißt, dass z.B. ein Mieter, welcher eine Mahnung für die Mahnstufe 3 erhalten hat, nun wieder auf Mahnstufe 2 steht.
Nachdem der Mahnlauf storniert wurde, kann er optional gelöscht werden.
Die daraus generierten Rechnungen werden dabei nicht gelöscht, sondern bleiben mit dem Status storniert im System.
Achten Sie darauf, Mahnläufe in der richtigen Reihenfolge zu stornieren.
Wenn ein Mahnlauf für einen Mieter/Eigentümer die Stufe 2 enthält und bereits ein Mahnlauf für die Stufe 3 generiert wurde, dann kann ersterer erst storniert werden, nachdem der Mahnlauf für die höhere Stufe bereits storniert wurde.
Mahnstufen können außerdem auch einzeln zurückgesetzt werden, ohne den gesamten Mahnlauf zu stornieren.
Über Buchhaltung > Sollstellungen können Sieden Filter so einstellen, dass nur angemahnte Rechnungen angezeigt werden.

Öffnen Sie eine Rechnung und klicken Sie darin oben rechts auf das lila Zahnrad, um die Mahnstufe dieser Rechnung zurückzusetzen. Die Rechnung selbst wird dadurch nicht storniert.

Sie können auch alle Mahnstufen eines Mieters oder Eigentümers auf einmal zurücksetzen.
Dazu finden Sie sowohl in den Stammdaten des Mieters/Eigentümers als auch in den Stammdaten des Mietverhältnisses/Eigentumsverhältnisses einen lila Button oben rechts.
Damit werden die Mahnstufen aller Rechnungen dieser Person zurückgesetzt.
