Wie hinterlege ich §35a haushaltsnahe Dienstleistungen?

Wenn Sie eine Rechnung bekommen, bei welcher haushaltsnahe Dienstleistungen eine Rolle spielen, dann können Sie das entsprechend in der Buchung eintragen.

Bei §35a handelt es sich um eine Regelung zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.

Das sind Dienstleistungen in der eigenen Wohnung oder auf dem Grundstück, welche normalerweise vom eigenen Haushalt erledigt werden- Beispiele sind das Reinigen der Fenster, das Heckenschneiden, die Treppenhausreinigung oder auch das Kochen für den eigenen Haushalt.

Wenn diese Dienst- oder auch Handwerksleistungen auf eine Firma übertragen werden, dann kann ein Teil der Kosten von der Steuer abgesetzt werden.

Zu dieser Leistung muss eine Rechnung vorliegen und die Vergütung darf nicht in bar erfolgen.

Da in vielen Fällen zu den Kosten der Leistung selbst auch noch weitere Kosten hinzukommen, etwa für Material, kann es sein, dass bei einer Rechnung nicht der gesamte Betrag unter §35a fällt und dass somit nur ein Teilbetrag als haushaltsnahe Dienstleistung verbucht wird.


Füllen Sie dazu die Rechnung wie gewohnt aus.

Bei den Buchungspositionen finden Sie eine Schaltfläche für die Angabe für §35a.


Hier können Sie festlegen, unter welchen Typ die Rechnungsposition fällt.

Zur Auswahl stehen Ihnen dabei:

  • Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Handwerkerleistungen

Zudem tragen Sie den Anteil, welcher unter §35a fallen soll, entweder in Euro oder Prozent ein.


Sobald Sie die Angaben gespeichert haben, wird die Fläche für §35a blau hinterlegt, um zu zeigen, dass haushaltsnahe Tätigkeiten hinterlegt wurden. Mit einem weiteren Klick darauf können Sie Ihre Angaben noch einmal überarbeiten.