Benötige ich Zahlungsregeln für den Einzug von Mieten und Hausgeldern?

Die kurze Antwort lautet: Nein.

Für Mieten und Hausgelder werden Sollstellungen gebucht.

Zahlungsregeln hingegen werden für Zuordnungen eingerichtet, welche darüber hinaus gehen.

Bei der Sollstellung werden Forderungen gebucht.

Im Sollstellungslauf werden also für den ausgewählten Monat alle fälligen Hausgelder und/oder Mieten gebucht.

Dadurch können Zahlungen dann den offenen Posten, also den Sollstellungen, zugeordnet werden. Somit kann geprüft werden, wo noch offene Zahlungen ausstehen oder ob es Über- oder Unterzahlungen gab. Außerdem ist die Sollstellung nötig, um mit dem Zahlungslauf fällige Mieten und Hausgelder via SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen.

Wichtig für die Zuordnung ist dabei, dass im Mieter/Eigentümer ein Bankkonto angegeben ist und dass der gezahlte Betrag exakt mit der Sollstellung übereinstimmt.

Wenn für Mieten und Hausgelder keine Sollstellungen gebucht, sondern Zahlungsregeln eingerichtet werden, dann können Fehler in Abrechnungen und Berichten auftauchen.

Deswegen muss in jedem Fall mit den Sollstellungen gearbeitet werden.

Im unten verlinkten Artikel wird der Sollstellungslauf für Mieten und Hausgelder erläutert.