Wie hinterlege ich meine Verwaltergebühren?
Sie können in jedem Objekt festlegen, wie hoch Ihre Verwaltergebühren sind.
Die Voraussetzung ist, dass Sie in Ihren Einstellungen unter Verwalter ein Bankkonto hinterlegt haben. Dieses muss gültig sein und für Zahlungen verwendet werden dürfen.
- Öffnen Sie das Objekt und gehen Sie auf den Reiter Verwalter. Fügen Sie hier einen neuen Eintrag hinzu.
- Tragen Sie hier Ihre Angaben ein.
Bei den Einheiten haben Sie folgende Auswahlmöglichkeiten:
- Stellplätze: Beinhaltet den Typ Stellplatz, Carport, Garage, Tiefgarage
- Gewerbe: Beinhaltet den Typ Gewerbe
- Wohnungen: Beinhaltet alle anderen Typen
- Achtung: Einheiten vom Typ "Sonstiges" werden bei keiner Verwalterabrechnung berücksichtigt
Wenn Sie keinen festen Betrag, sondern einen prozentualen Anteil für die Berechnung festlegen, dann haben Sie auch die Möglichkeit, einen Mindestwert anzugeben. Sollte der prozentuale Anteil in einem Monat unter diesen Mindestwert fallen, z.B. weil es einen Leerstand gab, dann wird stattdessen automatisch der Mindestbetrag in Rechnung gestellt.
Sie können auch mehrere Verwaltergebühren pro Objekt anlegen, wenn Sie z.B. Wohneinheiten, Geschäftseinheiten und Stellplätze unterschiedlich berechnen.
Bei SEV-Einheiten werden die Gebühren direkt im Eigentumsverhältnis im Reiter Verwalter festgelegt, da hier pro verwaltete Einheit abweichende Werte nicht unüblich sind.