Wie hinterlege ich meine Verwaltergebühren?

Sie können in jedem Objekt festlegen, wie hoch Ihre Verwaltergebühren sind.

Die Voraussetzung ist, dass Sie in Ihren Einstellungen ein Bankkonto hinterlegt haben. Dieses muss gültig sein und für Zahlungen verwendet werden dürfen.



  1. Öffnen Sie das Objekt und gehen Sie auf den Reiter Verwalter. Fügen Sie hier einen neuen Eintrag hinzu.


  1. Tragen Sie hier Ihre Angaben ein.

Die hier gewählte Bezeichnung der Gebühr wird genau so in das Dokument, welches im Verwaltergebührenlauf erstellt wird, übernommen.


Achtung:

Die Angabe zum Steuersatz an dieser Stelle beeinflusst lediglich, ob in dem Rechnungsdokument eine Steuer ausgewiesen wird.

Ob bei der Erstellung der Rechnung auch auf das Steuerkonto gebucht wird, entscheidet sich durch die Einstellung im Objekt:

Im Reiter Abrechnung muss in dem Fall ein Haken für den Optionssatz gesetzt werden.

Bei der Abrechnungsbasis haben Sie folgende Auswahlmöglichkeiten:

  • Nicht-Teilnahme am SEPA-Verfahren: Diese Option gibt es nur bei WEGs. Wird diese Gebühr hinterlegt, dann wird beim Verwaltergebührenlauf automatisch überprüft, welcher Eigentümer kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat hat und diese Kosten werden in Rechnung gestellt.
  • Per Einheit: Sie können eine Gebühr pro Einheit hinterlegen; der Verwaltergebührenlauf errechnet die Summe aus allen Einheiten.
  • Prozentualer Anteil: Im Verwaltergebührenlauf wird die Gebühr auf Basis der Miete errechnet.
  • Zusatzleistungen: Sie können hier Vorlagen von Zusatzleistungen wählen, welche Sie in den Verwaltergebühreneinstellungen hinterlegt haben.
  • Pauschal

Wenn Sie keinen festen Betrag, sondern einen prozentualen Anteil für die Berechnung festlegen, dann haben Sie auch die Möglichkeit, einen Mindestwert anzugeben. Sollte der prozentuale Anteil in einem Monat unter diesen Mindestwert fallen, z.B. weil es einen Leerstand gab, dann wird stattdessen automatisch der Mindestbetrag in Rechnung gestellt.

  • Vereinbarte Miete: Basiert auf den Sollstellungen
  • Vereinnahmte Miete: Basiert auf den tatsächlichen Zahlungen


Bei den Einheiten haben Sie folgende Auswahlmöglichkeiten:

  • Stellplätze: Beinhaltet den Typ Stellplatz, Carport, Garage, Tiefgarage
  • Gewerbe: Beinhaltet den Typ Gewerbe
  • Wohnungen: Beinhaltet alle anderen Typen
    • Achtung: Einheiten vom Typ "Sonstiges" werden bei keiner Verwalterabrechnung berücksichtigt


Sie können auch mehrere Verwaltergebühren pro Objekt anlegen, wenn Sie z.B. Wohneinheiten, Geschäftseinheiten und Stellplätze unterschiedlich berechnen.

Bei SEV-Einheiten werden die Gebühren direkt im Eigentumsverhältnis im Reiter Verwalter festgelegt, da hier pro verwaltete Einheit abweichende Werte nicht unüblich sind.