Wie hinterlege ich meine Verwaltergebühren?
Sie können in jedem Objekt festlegen, wie hoch Ihre Verwaltergebühren sind.
Die Voraussetzung ist, dass Sie in Ihren Einstellungen ein Bankkonto hinterlegt haben. Dieses muss gültig sein und für Zahlungen verwendet werden dürfen.

- Öffnen Sie das Objekt und gehen Sie auf den Reiter Verwalter. Fügen Sie hier einen neuen Eintrag hinzu.

- Tragen Sie hier Ihre Angaben ein.

Die hier gewählte Bezeichnung der Gebühr wird genau so in das Dokument, welches im Verwaltergebührenlauf erstellt wird, übernommen.
Achtung:
Die Angabe zum Steuersatz an dieser Stelle beeinflusst lediglich, ob in dem Rechnungsdokument eine Steuer ausgewiesen wird.
Ob bei der Erstellung der Rechnung auch auf das Steuerkonto gebucht wird, entscheidet sich durch die Einstellung im Objekt:
Im Reiter Abrechnung muss dazu in der Kachel Steuereinstellung der Schalter Steuer berücksichtigen aktiviert und ein Optionssatz hinterlegt sein. Das gilt für Mietobjekte und WEG-Objekte.

Bei der Abrechnungsbasis haben Sie folgende Auswahlmöglichkeiten:
- Nicht-Teilnahme am SEPA-Verfahren: Diese Option gibt es nur bei WEGs. Wird diese Gebühr hinterlegt, dann wird beim Verwaltergebührenlauf automatisch überprüft, welcher Eigentümer kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat hat und diese Kosten werden in Rechnung gestellt.
- Per Einheit: Sie können eine Gebühr pro Einheit hinterlegen; der Verwaltergebührenlauf errechnet die Summe aus allen Einheiten.
- Prozentualer Anteil: Im Verwaltergebührenlauf wird die Gebühr auf Basis der Miete errechnet.
- Zusatzleistungen: Sie können hier Vorlagen von Zusatzleistungen wählen, welche Sie in den Verwaltergebühreneinstellungen hinterlegt haben.
- Pauschal
- Mieterwechsel: Diese Option gibt es nur bei Mietobjekten und SEVs. Wird ein Mietverhältnis beendet, kann ein Mieterwechsel in Rechnung gestellt werden.
Wenn Sie keinen festen Betrag, sondern einen prozentualen Anteil für die Berechnung festlegen, dann haben Sie auch die Möglichkeit, einen Mindestwert anzugeben. Sollte der prozentuale Anteil in einem Monat unter diesen Mindestwert fallen, dann wird stattdessen automatisch der Mindestbetrag in Rechnung gestellt. Bei Leerstand wird für die vereinbarte Kalt- oder Warmmiete die zuletzt gültige Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis zugrunde gelegt. Der Mindestbetrag greift also nur, wenn der daraus berechnete Betrag darunter liegt. Bei der vereinnahmten Kaltmiete gibt es bei Leerstand keine Zahlungen, sodass hier der Mindestbetrag in Rechnung gestellt wird.
Bei der Abrechnungseinheit haben Sie folgende Auswahlmöglichkeiten:
- Vereinbarte Kaltmiete: Basiert auf den Sollstellungen der Kaltmiete
- Vereinbarte Warmmiete: Basiert auf den Sollstellungen der Warmmiete
- Vereinnahmte Kaltmiete: Basiert auf den tatsächlichen Zahlungen
Wenn Sie den prozentualen Anteil gewählt haben, erscheint außerdem der Schalter Steuer von Miete berücksichtigen. Er ist standardmäßig deaktiviert. Ist er aktiv, wird bei Mietverhältnissen mit aktiver Umsatzsteueroption die Umsatzsteuer auf die Miete in die Berechnungsgrundlage einbezogen. Bei allen anderen Mietverhältnissen bleibt die Berechnung ohne Steuer.

Bei den Einheiten haben Sie folgende Auswahlmöglichkeiten:
- Stellplätze: Beinhaltet den Typ Stellplatz, Carport, Garage, Tiefgarage
- Gewerbe: Beinhaltet den Typ Gewerbe
- Wohnungen: Beinhaltet alle anderen Typen
- Achtung: Einheiten vom Typ "Sonstiges" werden bei keiner Verwalterabrechnung berücksichtigt
Sie können auch mehrere Verwaltergebühren pro Objekt anlegen, wenn Sie z.B. Wohneinheiten, Geschäftseinheiten und Stellplätze unterschiedlich berechnen.
Bei SEV-Einheiten werden die Gebühren direkt im Eigentumsverhältnis im Reiter Verwalter festgelegt, da hier pro verwaltete Einheit abweichende Werte nicht unüblich sind.
