Probleme bei Mahnungen
Es kann sein, dass ein Mieter oder Eigentümer in einem Mahnlauf nicht angezeigt wird, obwohl er offene Posten hat, welche bereits überfällig sind.
Prüfen Sie in dem Fall Ihre Mahnstufen.
Es kann sein, dass eine Sollstellung z.B. zum 03.05. fällig war und am 05.05. eine Mahnung erstellt wird.
In diesem Beispiel ist eingestellt, dass eine Mahnung erst nach 5 überfälligen Tagen erstellt werden kann.
Es müsste also entweder die Anzahl an überfälligen Tagen reduziert werden, oder der Mahnlauf wird nach weiteren drei Tagen erneut ausgeführt.
Außerdem kann es sein, dass es bereits eine Mahnung gibt.
Wurde hier beispielsweise am 10.05. eine Mahnung der Mahnstufe 1 erstellt, dann kann nicht sofort eine Mahnung der Mahnstufe 2 erstellt werden, weil das Zahlungsziel hier in 5 Tagen ist.
Der Mieter/Eigentümer hätte also bis zum 15.05. Zeit für die Zahlung und erst danach kann eine neue Mahnung erstellt werden.
Die überfälligen Tage beziehen sich jeweils auf die vorherige Mahnstufe.

Achten Sie beim Erstellen von Mahnungen also stets darauf, wie die Fälligkeit, das Zahlungsziel und bereits ausgestellte Mahnungen einander beeinflussen.
In der Regel lautet die Lösung, entweder die überfälligen Tage zu reduzieren oder den Mahnlauf zu einem säteren Zeitpunkt erneut auszuführen.