Wie verteile ich die Kosten in einer SEV?
Es kann sein, dass bei einem Verteilerschlüssel die Summe der einzelnen Einheiten nicht gleich mit der Gesamtzahl im Objekt ist.
Dies ist bei Sondereigentumsverwaltungen der Fall, wenn nicht jede Einheit innerhalb der WEG als SEV verwaltet wird.
Sie können bei einer SEV im Objekt im Reiter "Abrechnung" einen Gesamtwert für einen Verteilerschlüssel eintragen, welcher nicht der Summe der Werte in den Einheiten entspricht.
In diesem Beispiel ergibt die Summe der Wohnfläche der Einheiten 150 qm.

Die Gesamtfläche für das Objekt beträgt hingegen 500 qm.

So wird der Fall abgedeckt, dass die Gesamtfläche des Objekts zwar 500 qm beträgt, aber nur 150 qm zur Sonderverwaltung gehören.
Wird nun abgerechnet, so werden bei der Ermittlung von Kosten die 350 qm, welche nicht zur SEV gehören, in der Verteilung berücksichtigt, ohne, dass die Einheiten selbst der WEG berücksichtigt werden.
Es ist nur bei einer SEV möglich, diese Abweichungen einzutragen.
Bei einer WEG oder einer Mietverwaltung ergibt sich die Gesamtsumme im Objekt aus der Summe der Werte der Einheiten.