Was passiert mit einer Rücklastschrift?

Es kann sein, dass der Einzug von Miete oder Hausgeld via SEPA-Lastschriftmandat abgelehnt wird - z.B. weil der Kontoinhaber das Mandat entzogen hat oder sein Konto nicht gedeckt ist.


In diesem Fall wird eine Rücklastschrift durchgeführt, wobei der zuvor eingezogene Betrag plus eine Rücklastschriftgebühr vom Bankkonto des Objekts abgebucht wird.


Dabei wird in dem Umsatz entweder von der Bank vermerkt, dass es sich um eine Rücklastschrift handelt oder nicht. Abhängig davon sieht der Prozess in easimo unterschiedlich aus.


Die Bank vermerkt, dass es sich um eine Rücklastschrift handelt.

Die daraus folgenden Buchungen werden automatisch durchgeführt.

Beim Eingang einer Rücklastschrift wird der ursprüngliche Betrag automatisch gegen die ursprüngliche Rechnung bzw. Sollstellung gebucht, sodass diese wieder offen ist.

Die Rücklastschriftgebühren werden automatisch auf das Sachkonto gebucht, welches im Kontenplan für die Rücklastschriftgebühren hinterlegt wurde und als offener Posten im Eigentümer- bzw. Mietverhältnis vermerkt.


Die Bank gibt keinen Hinweis auf eine Rücklastschrift heraus.

Die nun folgenden Buchungen müssen manuell vorgenommen werden.

Dazu wird zunächst die Zahlungszuordnung des Bankumsatzes geöffnet. Bezahlte Rechnungen werden eingeblendet, da die ursprüngliche Sollstellung zu diesem Zeitpunkt ja noch als "bezahlt" gilt.

Anschließend wird die Sollstellung ausgewählt, für welche es eine Rücklastschrift gab.

Der Betrag der Sollstellung wird angezeigt und wenn man mit der Maus darüber fährt, kann man die Teilzahlung öffnen.

Hier gibt es einen Button für die Rücklastschriftgebühren. Um diese Gebühren einzutragen und automatisch zu buchen, muss im Kontenplan ein Standardkonto für die Rücklastschriftgebühren hinterlegt werden.

Sobald dieser angeklickt wurde, gibt es ein neues Eingabefeld. Berechnet die Bank keine Rücklastschriftgebühren, wird dieser Schritt übersprungen.

Die ursprüngliche Sollstellung erhält erneut den Status "offen", sobald an dieser Stelle die Positionen wieder eingetragen wurden.



In jedem Mieter und Eigentümer gibt es die Möglichkeit, eine Zahlungssperre einzurichten. Der Mieter bzw. Eigentümer erscheint dann nicht mehr im Zahlungslauf. Diese Funktion kann z.B. genutzt werden, wenn eine Rücklastschrift erfolgt ist und keine weiteren Versuche erfolgen sollen, bis die Situation geklärt ist.