Was passiert mit einer Rücklastschrift?
Es kann sein, dass der Einzug von Miete oder Hausgeld via SEPA-Lastschriftmandat abgelehnt wird - z.B. weil der Kontoinhaber das Mandat entzogen hat oder sein Konto nicht gedeckt ist.
In diesem Fall wird eine Rücklastschrift durchgeführt, wobei der zuvor eingezogene Betrag plus eine Rücklastschriftgebühr vom Bankkonto des Objekts abgebucht wird.
Bei dem Bankumsatz ist außerdem ein Hinweis auf eine Rücklastschrift vermerkt.
Beim Eingang einer Rücklastschrift wird der ursprüngliche Betrag automatisch gegen die ursprüngliche Rechnung bzw. Sollstellung gebucht, sodass diese wieder offen ist.
Die Rücklastschriftgebühren werden automatisch auf das Sachkonto gebucht, welches im Kontenplan für die Rücklastschriftgebühren hinterlegt wurde und als offener Posten im Eigentümer- bzw. Mietverhältnis vermerkt.
In jedem Mieter und Eigentümer gibt es die Möglichkeit, eine Zahlungssperre einzurichten. Der Mieter bzw. Eigentümer erscheint dann nicht mehr im Zahlungslauf. Diese Funktion kann z.B. genutzt werden, wenn eine Rücklastschrift erfolgt ist und keine weiteren Versuche erfolgen sollen, bis die Situation geklärt ist.